Zur gestrigen Erklärung der Senatskommission Wohnungsbau, nach der am Pankower Tor nun angeblich der Weg für eine Umsiedlung der Kreuzkröten frei sei, sagt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin: „Die Sitzung der Senatskommission hat nichts Neues ergeben. Auf die naturschutzrechtliche Bewertung der Situation hat der gestrige Beschluss keinen Einfluss. Entweder haben Giffey und Geisel das Problem nicht wirklich erfasst, oder sie versuchen lediglich, im Wahlkampf einen Erfolg beim Wohnungsbau zu vermelden.“

Laut Bürgermeisterin Franziska Giffey wolle man die angestrebte Umsiedlung der Kreuzkröten nun über das Öko-Konto ausgleichen. Dazu Altenkamp: „Ein Ausgleich über das Öko-Konto bedeutet lediglich, dass der Senat eine geeignete Fläche zur Verfügung stellen müsste. Der Senat hat aber keine geeignete Fläche.  Daher ändert sich an der Situation weder in rechtlicher noch in faktischer Hinsicht irgendetwas. Die Lösung des Problems kann nur darin bestehen, am Pankower Tor eine ausreichend große Teilfläche für den Schutz der Kreuzkröte zu erhalten. Nur das wäre wirklich ein Durchbruch. Aber davon ist nach wie vor weder seitens des Senats noch des Investors die Rede.“ 

Klage des NABU noch immer anhängig

Die Population der streng geschützten Kreuzkröte am Pankower Tor ist die einzige und letzte in der Hauptstadt; ihre Umsiedlung nach Brandenburg würde somit die Ausrottung dieser Rote-Liste-Art im Land Berlin bedeuten. Der Senat hat dem Bauprojekt am Pankower Tor bisher lediglich das „zwingende öffentliche Interesse“ beschieden, wogegen der NABU Berlin im Juli 2021 geklagt hat. Dieser Bescheid soll eine Voraussetzung für eine andernfalls rechtlich nicht mögliche Umsiedlung der streng geschützten Tiere schaffen. Die Klage ist nach wie vor beim Berliner Verwaltungsgericht anhängig.

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