Infektionsschutzverordnung frühzeitig aufgehoben
Ursprünglich sollte sie laut ARAG Experten bis zum 7. April 2023 gelten: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie verpflichtete Arbeitgeber zu betrieblichen Hygienekonzepten und entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter. Doch aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen, einem in der Regel milden Infektionsverlauf und einer insgesamt günstigen Mehr