Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 5. April 2023 die Berufung des Insolvenzverwalters abgelehnt, nachdem zuvor bereits das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Februar 2023 die Klage des Insolvenzverwalters des P&R Containerfonds gegen einen Anleger abgewiesen hatte.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des P&R Containerfonds Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine Containergesellschaft. Geschäftsgegenstand war der Erwerb und Vermietung von Containern. Das Eigenkapital sollte im Wesentlichen durch zu werbende Anleger aufgebracht werden. Der beklagte Anleger erwarb insgesamt 16 Container zum Preis von € 24.640,- Euro.

Insolvenzverfahren des P&R Containerfonds

Am 24. Juli 2018 wurde durch über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger forderte den beklagten Anleger mit Schreiben erfolglos zur Zahlung auf und reichte im Folgenden Klage gegen den Anleger ein.

Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Anleger wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der die Verteidigung gegen die Klage übernahm. Rechtsanwalt Luber legte im Prozess dar, dass kein Anspruch bestünde. Das Landgericht folgte dieser Argumentation und wies die Klage schließlich ab.

Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft: Klageabweisung

„Dies ist erfreulich. Umso erfreulicher ist, dass der Insolvenzverwalter auch noch kurze Zeit später die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München zurücknahm, sodass die Klage endgültig abgewiesen wurde und daher der Anspruch des Insolvenzverwalters nicht mehr besteht“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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