Kein Anspruch auf Rückschnitt bei drohendem Absterben
Die Beseitigung von älteren Bäumen oder eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze scheidet aus, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Mehr




