Bei Sportwetten im Internet hatte ein Spieler kein Glück. Innerhalb von gut zwei Jahren verlor er knapp 20.700 Euro. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Landshut zurückgeholt. Da die beklagte Anbieterin der Online-Sportwetten nicht über die notwendige in Deutschland gültige Lizenz verfügte, seien die Wettverträge nichtig und der Spieler habe Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlusts, entschied das Gericht mit Urteil vom 12. Mai 2023.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen März 2017 und April 2019 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 20.700 Euro verloren. Dass in diesem Zeitraum Online-Sportwetten in Deutschland verboten waren, wusste er nicht.

Tatsächlich waren Online-Glücksspiele bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. Dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag umfasste auch Sportwetten im Internet, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. „Über eine solche Erlaubnis hat die Anbieterin der Online-Sportwetten im fraglichen Zeitraum nicht verfügt. Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlustes verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Landshut entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte es aus, dass gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren und auch Online-Sportwetten unter dieses Verbot fielen, auch wenn die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erteilen konnten. Eine solche Konzession hat die Beklagte erst im Oktober 2020 erhalten. Online-Sportwetten, die sie vor der Erteilung der Genehmigung angeboten hat, haben daher gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Folge ist, dass die abgeschlossenen Wettverträge mit dem Kläger nichtig sind und die Beklagte somit keinen Anspruch auf das Geld hat und dem Kläger seinen Verlust ersetzen muss, so das Gericht.

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er an verbotenen Sportwetten im Internet teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war oder er sich dieser Einsicht leichtfertig verschlossen hat. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er „mehr oder minder gedankenlos das Online-Angebot der Beklagten genutzt hat“, so das LG Landshut.

„Auch wenn das Verbot von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, gilt das nicht rückwirkend und zudem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten notwendig. Eine solche Lizenz können viele Anbieter nicht vorweisen. Spieler haben daher gute Aussichten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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