Wer ein Kleinkind allein im Auto zurücklässt, sollte in jedem Fall den Fahrzeugschlüssel mitnehmen. Denn es liegt nicht völlig außerhalb des Gewöhnlichen, dass das Kind den Schlüssel ins Zündschloss steckt und das Auto startet. Die aufsichtspflichtige Person haftet dann für den entstehenden Schaden – dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 14 U 212/22).
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