Übergangsfrist ist das Mindeste!
Der Hartmannbund hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, für die Umsetzung der vom BMG ab 1. Juli festgesetzten Regelungen der sogenannten „TI-Pauschale“ eine Übergangsfrist im Umfang mindestens eines Quartals zu schaffen. „Dass angesichts der Vorgeschichte die Entscheidung des Ministeriums auf den Mehr