Verspätet sich ein Flug oder wird gar annulliert, muss die Airline sämtliche Passagiere direkt über die Änderung informieren. Ansonsten haben Reisende einen Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Airline zwar rechtzeitig per E-Mail über einen gestrichenen Flug informierte, die Nachricht allerdings nicht die Passagiere erreichte, sondern nur den Reisevermittler. Die Flüge waren über eine Online-Flugsuchmaschine gebucht worden und der Anbieter hatte die Mail-Adressen der Kunden nicht an die Airline weitergegeben. Der Fehler flog auf, als Passagiere sich einen Tag vor Abflug online einchecken wollten. Erst da erfuhren sie, dass der Flug bereits Monate zuvor gecancelt worden war. Die Klage der Passagiere blieb zwar zunächst erfolglos, doch die Richter des Europäischen Gerichtshofes fällten ein verbraucherfreundliches Urteil. Danach muss eine Airline Passagiere mindestens zwei Wochen vor Abflug über Änderungen des Flugplans informieren. Und zwar unmittelbar die betroffenen Passagiere. Ansonsten ist nicht nur die Erstattung der Ticketkosten, sondern auch eine Entschädigung fällig (Az.: C 307/21).

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