Kreditkartenbetrug im Internet ist ein wachsendes Problem für Verbraucher. Eine Analyse des Bankensoftware-Spezialisten Tietoevry zeigt für 2024 einen Anstieg digitaler Zahlungsbetrugsfälle um 43 Prozent; Phishing nahm um 77 Prozent zu, Social-Engineering-Scams sogar um 156 Prozent. In Deutschland gaben 24 Prozent der Verbraucher an, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer von Online-Betrug geworden zu sein, 15 Prozent durch Kreditkartenmissbrauch. Laut Europäischer Zentralbank entstanden allein im ersten Halbjahr 2023 im EWR Schäden von rund 2 Milliarden Euro durch betrügerische Kreditkartentransaktionen, mehr als 60 Prozent davon bei Online-Zahlungen („card not present“). Die Täter agieren zunehmend professionell und nutzen gezielt Schwachstellen im digitalen Zahlungsverkehr aus. Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an und informiert, was jetzt zu tun ist.

BGH und BGB stärken Verbraucherrechte beim Kreditkartenbetrug

Wer feststellt, dass eine Kreditkartenzahlung ohne eigene Freigabe erfolgte – etwa ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung oder bei unbekannten Beträgen – kann bei der Bank eine Rückerstattung verlangen. Erfahrungsgemäß verweigern Banken die Rückzahlung jedoch häufig mit dem Hinweis auf angebliche grobe Fahrlässigkeit des Kunden. Wie ist jetzt die Rechtslage?

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil vom 26. Januar 2016 (Az. XI ZR 91/14) die Rechte von Kreditkarteninhabern deutlich gestärkt. Nach § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten -außer er handelt grob fahrlässig. Das gilt insbesondere dann, wenn der Karteninhaber die Zahlung nicht freigegeben hat oder bei der Transaktion keine starke Kundenauthentifizierung (wie z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung) erfolgte.
  • Gemäß § 675v BGB haftet der Kunde für Schäden aus missbräuchlichen Zahlungen grundsätzlich nur bis maximal 50 Euro – und auch das nur, wenn ihm keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Beweislast für ein mögliches Fehlverhalten des Kunden liegt nach § 675w BGB ausdrücklich bei der Bank.
  • Wichtig: Die Bank darf eine Rückzahlung nur dann verweigern, wenn sie belegen kann, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat – etwa indem er Zugangsdaten leichtfertig weitergegeben hat.

Das Zusammenspiel aus aktueller BGH-Rechtsprechung und den klaren Vorgaben des BGB (§§ 675u, 675v, 675w BGB) stellt sicher, dass Verbraucher bei Kreditkartenbetrug umfassend geschützt sind. Im Zweifel sollte der Anspruch auf Rückerstattung stets anwaltlich geprüft und durchgesetzt werden. Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an und informiert, was jetzt zu tun ist.

Datenlecks als Auslöser von Kreditkartenbetrug – Verbraucher sind besonders geschützt

Kreditkartenbetrug im Internet ist häufig die Folge von Datenlecks bei Unternehmen, Banken oder Zahlungsdienstleistern. Gelangen Kreditkartendaten oder Zugangsdaten in falsche Hände, können Cyberkriminelle diese für Kreditkartenbetrug und betrügerische Transaktionen nutzen. Die Rechtslage bei Kreditkartenbetrug nach einem Datenleck ist für Betroffene besonders günstig: Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023, C‑340/21) als auch der Bundesgerichtshof (BGH, Leitentscheidung vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24) haben die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.

  • EuGH, C‑340/21 (14.12.2023): Schon die berechtigte Angst vor Missbrauch der eigenen Kreditkartendaten reicht aus, um Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen. Unternehmen müssen belegen, dass sie ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen haben.
  • BGH, VI ZR 10/24 (18.11.2024): Ein kurzfristiger Kontrollverlust über persönliche Daten – etwa durch ein Datenleck – kann bereits für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz ausreichen.

Dr. Stoll & Sauer vertritt zahlreiche Verbraucher, die Opfer von Datenlecks und anschließendem Kreditkartenbetrug wurden – etwa bei Banken, Zahlungsdienstleistern oder großen Onlinehändlern – und setzt deren Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung konsequent durch. So wurde beispielsweise vor dem Landgericht München I (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) bereits ein Schadensersatz von bis zu 3.000 Euro für Mandanten erstritten.

Gerade Datenlecks stellen somit einen zentralen Risikofaktor für Kreditkartenbetrug dar – und bieten zugleich umfassende rechtliche Ansatzpunkte für den Verbraucherschutz.

Arten von Kreditkartenbetrug im Internet: So gehen Kriminelle vor

Kreditkartenbetrug kann auf verschiedene Arten erfolgen. Die wichtigsten Betrugsmaschen bei Kreditkartenbetrug im Internet sind:

  • Phishing: Betrüger verschicken gefälschte E-Mails, die scheinbar von Banken stammen, und fordern zur Eingabe von Kreditkartendaten auf gefälschten Websites auf.
  • Formjacking: Schadsoftware manipuliert Formularfelder in Onlineshops, um Kreditkartendaten beim Einkauf abzufangen.
  • Pharming: Nutzer werden durch Schadsoftware auf täuschend echte, gefälschte Bankseiten geleitet, obwohl sie die korrekte Adresse eingegeben haben.
  • Social Engineering: Betrüger geben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und versuchen, an Kreditkartendaten oder Sicherheitsinformationen zu gelangen.
  • Suchmaschinen-Betrug: Falsche Werbeanzeigen in Suchmaschinen führen auf gefälschte Login-Seiten, wo Kreditkartendaten abgegriffen werden.

Ablauf eines Kreditkartenbetrugs im Internet

Cyberkriminelle versuchen zuerst, an Zugang zu Kreditkartendaten oder Onlinebanking zu kommen – z. B. durch Phishing, Schadsoftware oder Social Engineering. Gelingt der Zugriff, werden Kreditkartenkonten und Limits schnell ausgeschöpft, Überweisungslimits erhöht und Echtzeitüberweisungen ausgeführt. Das gestohlene Geld wird meist rasch weitergeleitet oder in Kryptowährungen umgewandelt, sodass die Nachverfolgung erschwert wird. Für Betroffene bedeutet Kreditkartenbetrug häufig nicht nur den Verlust des Guthabens, sondern auch hohe Schulden bei der Bank.

Praxisbeispiel: Kreditkartenbetrug nach Online-Einkauf

Ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wurde nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug. Nach der Bezahlung mit Kreditkarte entdeckte er mehrere unberechtigte Abbuchungen aus dem Ausland – der Schaden lag bei 2.800 Euro. Durch schnelle Reaktion – Kartensperrung, Reklamation und Anzeige bei der Polizei – konnte der Mandant mit Hilfe der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer schließlich die volle Erstattung durchsetzen.

Kreditkartenbetrug melden: So holen Sie unberechtigte Zahlungen zurück

Wenn Sie Kreditkartenbetrug bemerken – z. B. eine Abbuchung, die Sie nicht autorisiert haben – können Sie bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verlangen. Die Bank muss jede nicht autorisierte Kreditkartenzahlung sofort erstatten, besonders wenn keine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgte. Die Haftung liegt grundsätzlich nicht beim Verbraucher.

Oft lehnen Banken die Rückerstattung ab und behaupten grobe Fahrlässigkeit. Doch sie müssen dies beweisen – der bloße Einsatz der Kreditkarte oder die Verwendung der Daten reicht nicht aus. Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an. Hier wird Ihnen gezeigt, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Wichtige Hinweise:

  • Beweis der fehlenden Autorisierung: Sie müssen nur darlegen, dass die Zahlung nicht von Ihnen freigegeben wurde (z. B. durch Screenshots von Phishing-Mails).
  • Fristen beachten: Kreditkartenbetrug muss der Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.
  • Kein grob fahrlässiges Verhalten: Wer TANs am Telefon weitergibt oder mehrere TANs für eine Überweisung eingibt, kann den Erstattungsanspruch verlieren.

Was tun bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug?

  • Karte sofort sperren: Über den Sperrnotruf 116 116 oder direkt bei der Bank/Kreditkartenfirma.
  • Unberechtigte Zahlungen reklamieren: Die Buchungen der Bank melden und Rückbuchung verlangen.
  • Anzeige erstatten: Den Betrug der Polizei melden – oft auch für die Rückerstattung erforderlich.
  • Schadensersatzansprüche prüfen: Verbraucher haben meist Anspruch auf Erstattung, wenn sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
  • Dokumentation sichern: Kontoauszüge, Korrespondenz und den Verlauf der Reklamation aufbewahren.
  • Kostenlose Ersteinschätzung nutzen: Dr. Stoll & Sauer bietet schnelle rechtliche Bewertung im Kreditkartenbetrug-Online-Check.

Wie kann ich mich vor Kreditkartenbetrug schützen?

  • Sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Zahlungen und Konten verwenden.
  • Regelmäßige Kontrolle der Abrechnungen: Ungewohnte oder kleine Abbuchungen können Hinweise auf Betrug sein.
  • Keine Kreditkartendaten auf unsicheren Websites eingeben – immer auf HTTPS und sichere Anbieter achten.
  • Misstrauen bei Phishing-Mails und SMS: Niemals Zahlungsdaten über unsichere Links eingeben.
  • Bankkontakt bei Verdacht suchen: Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen.
  • Kartenlimit festlegen: Ein niedriges Ausgabenlimit verringert den Schaden bei Missbrauch.
  • Zugangsdaten nie weitergeben – auch nicht telefonisch.

FAQ: Häufige Fragen zum Kreditkartenbetrug

Wie erkenne ich Kreditkartenbetrug?
Unbekannte Abbuchungen, kleine Testbuchungen oder Rückbuchungen, die Sie nicht veranlasst haben, sind oft ein Zeichen für Kreditkartenbetrug.

Wie kann ich Kreditkartenbetrug melden?
Sperren Sie sofort Ihre Karte, reklamieren Sie die Buchung bei der Bank und nutzen Sie den Kreditkartenbetrug-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer für eine rechtliche Ersteinschätzung.

Wie bekomme ich mein Geld nach Kreditkartenbetrug zurück?
Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, jede nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft kostenlos, ob Betroffene Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz nach Kreditkartenbetrug haben. Im Kreditkartenbetrug-Online-Check erhalten Verbraucher schnell eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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