Die Auseinandersetzung um mangelhafte Senec-Stromspeicher geht in die nächste Runde – mit Rückenwind für die betroffenen Verbraucher. Das Oberlandesgericht München hat mit Hinweisbeschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) erkennen lassen, dass es die Berufung von Senec gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Landshut zurückweisen will. Die erste Instanz hat in ihrem Urteil zum Ausdruck gebracht, dass ein Sachmangel am Senec-Stromspeicher vorliegt. Diese Einschätzung will nun das OLG München bestätigen. Damit reiht sich das OLG in eine Reihe von Gerichten ein, die deutliche Signale gegen den Hersteller und seine Händler senden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht darin eine klare Stärkung der Verbraucherrechte. Käufer von Senec-Speichern sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Die Kanzlei bietet hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Hintergrund: Senec-Skandal um Stromspeicher
Senec steht seit 2022 massiv in der Kritik. Nach mehreren Bränden und Explosionen schaltete der Hersteller rund 60.000 Stromspeicher vorübergehend ab. Viele Geräte wurden dauerhaft in der Leistung reduziert – oft auf nur 70 % der vertraglich zugesicherten Kapazität. Kunden mussten mit spürbaren Einschränkungen leben, ohne echte Nachbesserung. Die Folge: Eine Klagewelle. Allein Dr. Stoll & Sauer führt über 300 Verfahren für betroffene Verbraucher.

Der aktuelle Senec-Fall vor dem OLG München

  • Ein Verbraucher hatte am Landgericht Landshut (Az. O 3278/23) gegen Händler und Hersteller geklagt, nachdem sein Senec-Stromspeicher über Monate gedrosselt worden war.
  • Das Landgericht hatte bereits einen erheblichen Sachmangel bejaht und dem Käufer Ansprüche zugesprochen.
  • Im Berufungsverfahren stellte das OLG München mit Beschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) klar, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Senec habe die Vorwürfe nur verneint und nicht substanziell widerlegt.
  • Der Senat wies darauf hin, dass die Drosselung und die bestehenden Sicherheitsrisiken erhebliche Mängel darstellen.

Zahlreiche positive Urteile für Verbraucher

  • Landgerichte in Koblenz, Heidelberg, Stade, Oldenburg und Leipzig haben bereits Rücktritts- oder Minderungsrechte bestätigt.
  • Oberlandesgerichte in Oldenburg, Dresden und Hamm gaben verbraucherfreundliche Hinweise – teilweise zogen Senec und Händler daraufhin nach Medienberichten ihre Berufungen zurück.
  • Jetzt signalisiert auch das OLG München: Verbraucher müssen sich nicht mit leistungsgeminderten oder unsicheren Stromspeichern zufriedengeben.

Rechtliche Möglichkeiten für Senec-Besitzer:

  • Einbau eines neuen mangelfreien Speichers
  • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers
  • Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Geräts
  • Minderung des Kaufpreises bei erheblichen Einschränkungen
  • Schadensersatz bei wirtschaftlichen Nachteilen

Jetzt im Senec-Fall handeln – kostenlose Ersteinschätzung sichern!

Verbraucher, die von Drosselung, technischen Problemen oder Sicherheitsrisiken betroffen sind, sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bundesweit über 300 Klagen im Senec-Skandal betreut, bietet eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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