Ein Mann lieh einer Bekannten 30.000 Euro und behauptete später, es seien monatliche Zinsen von 5.000 Euro vereinbart worden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, das darin ein sittenwidriges Geschäft sah, weil der Betrag einem extrem hohen Zinssatz von etwa 200 Prozent jährlich entsprochen hätte. Solche überhöhten Zinsen stellen Wucher dar und machten die Vereinbarung insgesamt unwirksam. Der Mann konnte daher keine entsprechenden Zinsen verlangen. Eine nachträgliche Reduzierung auf ein zulässiges Maß an Zinsen kam ebenfalls nicht in Betracht. Entscheidend war zudem, dass er die problematischen Umstände der Bekannten hätte erkennen müssen, insbesondere eine mögliche finanzielle Notlage der Darlehensnehmerin (Az.: 7 I 1/26).
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