SCHUFA-Speicherfrist weiterhin drei Jahre lang
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die SCHUFA erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort nach Begleichung einer Forderung löschen muss. In einem aktuellen Urteil hob der Bundesgerichtshof ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das eine sofortige Löschung nach Begleichung der Schulden gefordert Mehr






