Das Landgericht Hildesheim hat am 29. Oktober 2025 (Az. 7 O 42/24) entschieden, dass ein Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften Stromspeicher von Senec hat. Die Beklagte Senec-Händler wurde e verurteilt, 8.913,10 Euro nebst Zinsen zu zahlen – Zug um Zug gegen Rückgabe des Speichers des Typs SENEC.Home V3 5.0 Li hybrid duo. Der Stromspeicher war mehrfach gedrosselt und seit April 2024 vollständig offline. Damit schließt sich das Landgericht der verbraucherfreundlichen Linie an, die sich bundesweit abzeichnet. Auch die Oberlandesgerichte Hamm und München haben bereits klargestellt, dass die Drosselung von Senec-Speichern einen erheblichen Sachmangel darstellt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den Kläger vertreten hat, sieht in der Entscheidung ein weiteres Signal zugunsten der Verbraucher. Betroffene können ihre Ansprüche kostenlos im Senec-Online-Check prüfen lassen.

Der Senec-Skandal bringt PV-Branche in Misskredit

Seit 2022 steht die Senec GmbH wegen massiver technischer Probleme in der Kritik. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsfällen wurden zehntausende Stromspeicher per Fernzugriff abgeschaltet oder in ihrer Kapazität drastisch reduziert. Viele Verbraucher mussten monatelang auf eine Lösung warten, während Senec die Kapazität zur „Gefahrenabwehr“ und „Marktberuhigung“ einschränkte. Inzwischen sind zahlreiche Speicher ganz stillgelegt. Senec hat eine große Austauschaktion gestartet. Die Gerichte sehen in der Drosselung der Speicher via Fernwarte zunehmend einen erheblichen Sachmangel – Händler und Hersteller müssen funktionierende und sichere Systeme bereitstellen.

Das Urteil vom Landgericht Hildesheim im Überblick

Mit Urteil vom 29. Oktober 2025 bestätigte das Landgericht Hildesheim das Teilversäumnisurteil vom 3. Mai 2024.

  • Gericht: Landgericht Hildesheim
    • Datum: 29. Oktober 2025
    • Aktenzeichen: 7 O 42/24
    • Beklagte: Senec-Händler
    • Streithelferin: Senec GmbH
    • Ergebnis: Rückzahlung von 8.913,10 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Speichers und Technikpakets
    • Begründung: Drosselung bis 0 % Speicherkapazität stellt erheblichen Mangel dar
    • Rechtsgrundlage: §§ 631, 633 Abs. 2, 634, 323, 326 BGB (Werkvertragsrecht)
    • Kostenentscheidung: Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits

Gerichtliche Begründung zum Senec-Fall

Das Landgericht Hildesheim stellte fest, dass der Senec-Speicher wegen seiner eingeschränkten und später vollständig aufgehobenen Speicherkapazität mangelhaft war. Bereits die Reduzierung auf 70 Prozent stelle ein erhebliches Leistungsdefizit gegenüber der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit dar. In den Entscheidungsgründen heißt es:

„Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie bzw. gar keine Speicherkapazität mehr erreicht, erfüllt die vertragliche Vereinbarung keinesfalls.“

Die Richter stellten klar, dass auch die Drosselung durch den Hersteller den Verkäufer nicht entlastet. Entscheidend sei, dass der Speicher im Ergebnis nicht mehr im Regelbetrieb arbeiten könne.

Der Mangel sei bereits bei Gefahrübergang angelegt gewesen, weil die Brandgefahr in der Konstruktion der NCA-Zellen wurzle. Die Kammer verweist dabei mehrfach auf den Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 11. April 2025 (Az. I-2 U 5/25), der die Drosselung auf 70 Prozent ebenfalls als erheblichen Mangel einstuft. Eine Frist zur Nachbesserung sei entbehrlich gewesen, da nur Senec selbst über die Software Einfluss auf die Speicherkapazität nehmen könne.

Bedeutung des Senec-Urteils und Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer

Das Urteil aus Hildesheim reiht sich in eine wachsende Zahl verbraucherfreundlicher Entscheidungen gegen Senec und deren Vertriebspartner ein. Zuvor hatten bereits das LG Ravensburg, LG Koblenz, LG Bochum, LG Heidelberg und LG Stade ähnlich entschieden. Auch auf Ebene der Oberlandesgerichte zeichnet sich ein Trend ab:

Das OLG Hamm hat in mehreren Beschlüssen bestätigt, dass die Drosselung und die Brandgefahr einen Sachmangel begründen. Das OLG München will nach seinem Hinweisbeschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) ein verbraucherfreundliches Urteil des LG Landshut bestätigen. Auch die OLG Oldenburg und Dresden haben – laut Energie & Management vom 19. Mai 2025 – signalisiert, dass die Drosselung und der Gefahrenverdacht als erhebliche Mängel einzustufen sind.

Aus Sicht der Knzlei Dr. Stoll & Sauer wird die Linie der Gerichte immer klarer: „Wer eine teure Speicherlösung kauft, hat Anspruch auf volle Funktionalität und Sicherheit. Diese Urteile zeigen: Die Verbraucher sind im Recht.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher

Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:

  • Rücktritt vom Kauf- oder Werkvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers
  • Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Geräts
  • Schadensersatz wegen Nutzungsausfall und wirtschaftlicher Nachteile
  • Minderung des Kaufpreises bei eingeschränkter Nutzung
  • Kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check

Fazit von Dr. Stoll & Sauer zum Senec-Stromspeicher-Skandal

Die Entscheidung des Landgerichts Hildesheim bestätigt erneut: Eine Leistungsdrosselung oder Stilllegung von Senec-Stromspeichern ist kein Bagatellfall, sondern ein erheblicher Mangel. Verbraucher müssen sich mit halber Leistung oder „Sicherheitsupdates“ nicht zufriedengeben. Wer betroffen ist, sollte seine Ansprüche prüfen und rechtzeitig handeln. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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