Facebook darf nach einem Urteil des Landgerichts Berlin II die Freunde-Finder-/Kontaktimport-Funktion in der beanstandeten Ausgestaltung nicht nutzen, um Kontaktdaten von Menschen ohne Facebook-Konto ohne deren Einwilligung zu verarbeiten. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf eine Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom 24. Februar 2026 zum Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. 15 O 569/18). Nach Angaben des vzbv ist die Entscheidung nicht rechtskräftig und Meta hat Berufung eingelegt. Dr. Stoll & Sauer bewertet das Urteil als wichtiges Signal gegen die Datenerfassung Unbeteiligter und gegen Werbeprofile ohne klare Zustimmung – mit vergleichbaren Konstellationen bei Tracking und Datennutzung durch Meta ist die Kanzlei in der Beratung regelmäßig befasst. Betroffene können ihre Optionen kostenlos im Datenschutz-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.

Der Fall: Kontaktimport und Daten von Nicht-Nutzern

Im Kern ging es darum, dass Facebook-Nutzer über die Freunde-finden-Funktion Adressbuchdaten hochladen konnten. Dadurch konnten auch Kontaktdaten von Personen bei Meta landen, die selbst keine Nutzer der Plattform sind und dem Upload nicht zugestimmt hatten. Das LG Berlin II hat diese Praxis in der beanstandeten Ausgestaltung untersagt.

Urteil des LG Berlin II (Az. 15 O 569/18): zentrale Aussagen:

  • Untersagt wurde die Verarbeitung von Kontaktdaten von Nicht-Nutzern über die Freunde-Finder-Funktion ohne Einwilligung.
  • Nach den Berichten sieht der vzbv darin ein klares Signal, dass Plattformen keine „Adressbuch-Daten Unbeteiligter“ als Ressource nutzen dürfen.
  • Außerdem wird in der Berichterstattung hervorgehoben, dass umfassende Werbeprofile ohne klare Zustimmung unzulässig sein können.
  • Das Urteil ist nach Angaben des vzbv nicht rechtskräftig; Meta hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.

EuGH und BGH: Rückenwind für Datenschutzansprüche und Verbandsklagen

Für Betroffene ist entscheidend, dass Datenschutzverstöße nicht nur individuell, sondern auch strukturell verfolgt werden können. Der EuGH hat in Verfahren rund um Meta klargestellt, dass Art. 80 Abs. 2 DSGVO Verbandsklagen ermöglicht, wenn das nationale Recht diese Klagemöglichkeit vorsieht. Der Bundesgerichtshof hat daran anknüpfend entschieden, dass Verbraucherschutzverbände Datenschutzverstöße auch ohne konkreten Auftrag einzelner Betroffener gerichtlich verfolgen dürfen (BGH, Urteil vom 27.03.2025, Az. I ZR 186/17). Diese Linie stärkt die Durchsetzung der DSGVO bei typischen IT-rechtlichen Konstellationen wie Kontaktimport, Tracking und Profilbildung.

Dr. Stoll & Sauer: Sammelklage des vzbv zum Facebook-Datenleck

Parallel zu dem Freunde-Finder-Verfahren läuft die Sammelklage des vzbv zum Facebook-Datenleck vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Der vzbv informiert über die Beteiligungsmöglichkeiten und den Stand des Verfahrens; eine mündliche Verhandlung fand bzw. findet nach vzbv-Angaben im Zusammenhang mit dem Terminplan ab Oktober 2025 statt. Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten den vzbv in dieser Sammelklage über eine Spezialgesellschaft.

Kostenlose Ersteinschätzung im Datenschutz-Online-Check

Ob Freunde-Finder/Kontaktimport, Tracking oder Datenleck: Betroffene können ihre rechtlichen Möglichkeiten kostenlos im Datenschutz-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.

Erfolge von Dr. Stoll & Sauer in Datenschutzfällen

Dr. Stoll & Sauer hat in vergleichbaren Datenschutzkomplexen bereits Erfolge erzielt und führt Verfahren bundesweit:

  • Landgericht München: Nach Angaben der Kanzlei wurden 3.000 Euro Schadensersatz für einen Betroffenen des Facebook-Datenlecks erstritten (Az. 47 O 461/24).
  • Sammelklage Facebook-Datenleck: Der vzbv führt eine Verbandsklage gegen Meta; Betroffene können Ansprüche gebündelt verfolgen. Dr. Stoll & Sauer ist über die Litigation-Struktur an der Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Komplex beteiligt.
  • Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Datenleck-Online-Check.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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