Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln
Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte (hier: Airbnb) im Falle eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung von Wohnraum verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin Mehr