1500 Euro Schadensersatz wegen Veröffentlichung von Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und dürfen nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur in wenigen speziellen Fällen weitergegeben werden. Nur weil es der Arbeitgeber als nützlich empfindet, Daten auch zu anderen Zwecken offenzulegen, ist ihm das natürlich nicht gestattet. Das Arbeitsgericht Mehr




