Beginn der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse-Strom auf 2023 verschieben
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit dem eine förderunschädliche Verschiebung der Frist für die Zertifizierung bei nachgewiesenem Auditorenmangel von 30. Juni auf 31. Dezember 2022 ermöglicht werden soll. Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare Mehr




