MoPeg: Mit einer GmbH & Co. KG genießen Ärzte ab 2024 umfassend Haftungsausschluss
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) öffnet auch Ärzten ab 1. Januar 2024 Personenhandelsgesellschaften. Damit können sich Ärzte erstmals in haftungsbeschränkten Rechtsformen wie der GmbH & Co. KG zusammenschließen. Bei den bisher für Ärzte bestehenden Rechtsformen der Partnerschaftsgesellschaft und Mehr








