Keine beliebige Preiserhöhung
Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut ARAG aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde hatte der BGH nun verworfen (Az.: Mehr




