Thema: Widerruf einer Modernisierungsvereinbarung
Wird eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter „an der Haustür“ getroffen, kann der Mieter diese Vereinbarung, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., widerrufen. Selbst wenn zwischenzeitlich modernisiert wurde, muss er die vereinbarte Mieterhöhung nicht zahlen, genauso wenig wie einen Mehr



