Thema: Unterlagen aufbewahren
Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht einfach weggeworfen werden. Zwar gibt es nach Informationen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. keine gesetzlichen Bestimmungen oder Mehr



