Thema: Mietkaution
Nach dem Gesetz darf die Mietkaution, die Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages vereinbaren können, höchstens drei Monatsmieten betragen. Dabei zählen, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., nur die reinen Netto- oder Grundmieten mit, nicht aber die Betriebskostenvorauszahlungen Mehr




