Antragsfrist für Überbrückungshilfen verlängert – Steuerberater atmen auf
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Die Fristverlängerung begrüßt BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab: Mehr