G-BA aktiviert bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen
Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere befristete Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Sie gelten bundeseinheitlich vom 02.11.2020 bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland Mehr







