Überbrückungshilfe kann wirtschaftliche Notlagen bei Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und KMU abpuffern – WFG berät Unternehmen bei der Antragstellung
„Noch bis zum 31. August 2020 können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe beantragen“, so WFG-Prokurist Ingo Trawinski. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) empfiehlt vor allem Freiberuflern, Solo-Selbständigen, aber auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Antragsberechtigung Mehr




