Coronavirus – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
. BMJV setzt Insolvenzantragspflicht aus Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, haben dessen Geschäftsleiter ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zum Schutz von Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in Mehr




