Schweizer Rettungssanitäter darf in Deutschland als Notfallsanitäter arbeiten
Die Zusatzqualifikation als Schweizer Rettungssanitäter muss anerkannt werden. Eine staatliche Eignungsprüfung zum Notfallsanitäter ist nicht erforderlich. In Deutschland ausgebildete Rettungsassistenten mit der Schweizer Zusatzprüfung dürfen sofort als Notfallsanitäter arbeiten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung Mehr





