Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI): Die Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig und haben eine „grüne Linie“ überschritten!
„Was alle Naturschützer und offensichtlich auch die meisten Juristen wussten, hat nun das Verwaltungsgericht Gießen aufgrund der Klage des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) eindrucksvoll bestätigt: Die Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 Mehr








