Bundesnotarkammer begrüßt Erweiterung der Geldwäsche-Meldepflicht für Notare im Immobilienbereich – Präsident Bormann erwartet künftig deutlich mehr Meldungen als bisher
Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie, der eine deutliche Erweiterung der Meldepflicht der Notare im Immobilienbereich vorsieht, erklärt die Bundesnotarkammer: Durch die zuverlässige Prüfung und Dokumentation der Identität der Beteiligten, die langjährige Aufbewahrung notarieller Mehr




