„Stell‘ Dir vor, Du wählst 112 weitab von der Straße und wir kommen…“
Wie auch in anderen Bundesländern ist in der rheinland-pfälzischen Feuerwehrverordnung FwVO vom 21. März 1991 wirklich alles geregelt. Von der Ausbildung bis zur Ausstattung. Und es ist sogar geregelt, welche Fahrzeuggattung in welcher Zeit einsatzbereit sein muss. Nur eine „Kleinigkeit“ Mehr



