Keine nachträgliche Einführung von Negativzinsen
Die nachträgliche Einführung von Negativzinsen per AGB in Bestandsverträge über Einlagen von Privatkunden ist unzulässig. Die Volksbank Reutlingen hatte durch eine Änderung ihrer AGB Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden eingeführt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte schließlich auf Unterlassung Mehr





