Jobcenter muss Schulbücher zahlen
Das Jobcenter muss die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen. Geklagt hat eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bezog ("Hartz IV"). Der Schülerin waren Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern in Höhe von 135,65 Euro Mehr





