Die Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte und der Spitzenverband BIV-OT legen gemeinsam den Leitfaden „Zu Hause gut versorgt“ neu auf
Der Leitfaden „Zu Hause gut versorgt“, der die rechtlichen Grundlagen der nicht-ärztlichen ambulanten Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung verständlich machen soll, wird zukünftig von der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte und dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) herausgegeben. Bei der Jahresauftaktveranstaltung der Kanzlei Mehr






