Vorsicht Glatteis
Eine Postbotin, die mit Ihrem Fahrrad den erkennbar vereisten Teil einer Parkplatzfläche befährt, obwohl ein geräumter oder gestreuter Gehwegbereich vorhanden ist, kann laut ARAG im Fall eines Sturzes kein Schmerzensgeld verlangen. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin im Januar 2017 Mehr