Keine Leistung bei Verschwendung vom Erbe
Verschwendet ein Hartz-IV-Empfänger ein Erbe in Höhe von rund 200.000 Euro innerhalb von zwei Jahren und bezieht danach erneut Grundsicherungsleistungen, so darf er diese Leistungen nicht behalten. Im verhandelten Fall hatte ein 51-jähriger Hartz-IV-Empfänger nach dem Tod seines Onkels im Mehr