
220.000 Euro Bußgeld wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO
Ein Unternehmen hatte aus Kostengründen von der Information zahlreicher betroffener Personen abgesehen. Die polnische Datenschutzaufsichtsbehörde (UODO) sah Art. 14 DSGVO verletzt und verhängte ein stattliches Bußgeld von 943 000 PLN (entspr. 220.138,64 €, Tageskurs vom 10.04.2019). Nachfolgend erfahren Sie warum Mehr