Das Landgericht Gera hat in zahlreichen Verfahren angekündigt, zentrale Fragen des Abgasskandals dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen. Volkswagen hat mit allen Mitteln versucht, dieses Vorgehen zu verhindern. So wurden kurz vor dem Termin in vielen Verfahren die Forderungen der Kläger erfüllt. Die Kaufpreise wurden ohne Abzug von Nutzungsersatz erstattet. Offensichtlich konnte Volkswagen allerdings nicht alle Verfahren auf diese Weise beenden. In einem Fall hat das Landgericht Gera nun diverse Fragen zum Abgasskandal dem EuGH vorgelegt.

Worum geht es? Das Landgericht hat die Frage aufgeworfen, ob der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung dazu führt, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigungen ungültig sind. In der Folge stellt sich die Frage, ob Vorschriften zu den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen den Kunden schützen sollen. Weiter soll die Frage geklärt werden, ob im Falle der Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs der Kunde sich vom zu erstattenden Kaufpreis einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen muss.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstreiten konnte, meint dazu: „Die dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Fragen sind von größter Brisanz für VW. Sollte festgestellt werden, dass die EG-Übereinstimmungen ungültig sind und die entsprechenden Vorschriften auch die Kunden schützen, wäre dies fatal für den Hersteller. Sie hätten dann den Ansprüchen der Kunden nicht mehr viel entgegenzusetzen. Sollte dann auch noch festgestellt werden, dass Kunden den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, würde es für Volkswagen erst richtig teuer werden. Ein Prozess wäre dann auch für Kunden mit hohen Laufleistungen sinnvoll. Die Benutzung der Fahrzeuge wäre dann kostenlos gewesen, da sie den vollen Kaufpreis erhalten. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof im Sinne der betrogenen Käufer entscheidet. Volkswagen scheint diese Zuversicht zu teilen. Warum sonst wollte der Konzern diese Vorlage mit allen Mitteln verhindern. Allerdings sollten Käufer die Verjährung ihrer Ansprüche im Blick behalten. Wenn sie abwarten, bis der Europäische Gerichtshof entscheidet, könnten die Ansprüche bereits verjährt sein.“

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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