Wer eine EU-weite Reduzierung der Milchanlieferungsmengen verlangt, um den Folgen der Coronavirus-Krise zu begegnen, verkennt den geltenden Rechtsrahmen. Stattdessen ist eine realistische Betrachtung der politischen Handlungsoptionen nötig“, mahnt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Eine freiwillige Mengenreduzierung durch die Milcherzeuger gegen Zahlung einer Entschädigung kann erst ins Auge gefasst werden, wenn sich andere nach dem europäischen Marktordnungsrecht verfügbare Maßnahmen als unzureichend erweisen. Eine gar verpflichtende Mengenreduzierung ist in der Marktordnung schlicht nicht vorgesehen.

Beide Wege würden zudem sehr lange dauern, was eine kurzfristige Stützung des Marktes ausschließt. Stattdessen sollte nach Auffassung des DRV das Instrument der privaten Lagerhaltung für Milchprodukte nun umgehend genutzt werden. So kann den Problemen, mit denen Teile des Marktes zu kämpfen haben, schneller und unkomplizierter begegnet werden. Diese Forderung haben in den vergangenen Tagen auch der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes sowie die 27 EU-Agrarminister in einer gemeinsamen Position gegenüber der EU-Kommission sehr deutlich gemacht.

Der DRV lehnt im Übrigen externe politische Vorgaben für die Mengensteuerung zwischen Milcherzeugern und ihren Molkereien ab. Holzenkamp: „Hier sind die einzelnen Molkereigenossenschaften in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit ihren Mitgliedern gefragt, das Management der Anlieferungsmengen zu gestalten.“

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