Kein Aufbrechen, wenn Pkw durch Funksignal geöffnet wurde
Die Hausratversicherung muss nicht für aus einem Pkw entwendete Gegenstände zahlen, wenn das Fahrzeug unbefugt per Funksignal geöffnet wurde. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden (Az.: 274 C 7752/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie Mehr



