BAG bestätigt Urlaubskürzung bei Kurzarbeit „Null“
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 30.11.2021 in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Arbeitgeber berechtigt sind, den Erholungsurlaub von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Zeitraum einer vereinbarten Kurzarbeit „Null“ anteilig zu kürzen (Az.: 9 AZR 225/21). Damit bestätigt das Gericht eine Mehr






