Kein Taschenrechner am Steuer
Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät ist, dessen Nutzung am Steuer – genau wie beim Handy – gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Am Steuer darf ein Taschenrechner daher nicht benutzt werden (Az.: 4 StR Mehr



