EuGH-Generalanwalt: Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstoß nur bei tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schäden
Derzeit urteilen deutsche Gerichte hohe Beträge an Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstößen aus. Grundlage dafür ist Artikel 82 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In einem Schlussantrag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt Campos Sánches-Bordona unterstrichen, dass Schmerzensgeld nur fällig wird, wenn tatsächlich Mehr






