Ex-Verfassungsrichter Di Fabio hält Haushaltsnotlage 2024 für schwer begründbar
Der Nachtragshaushalt für 2023 könnte nach Auffassung des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Für selbstverständlich hält Di Fabio dies aber nicht. “Es muss sich um eine außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Notsituation handeln”, sagte der Professor Mehr






