Auslieferungsbelege erforderlich
Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ laut ARAG Experten den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht zu (Az.: Mehr







