Das Landgericht Landau entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass ein schweres Schlagloch zwar eine Pflichtverletzung des Landes wegen unzureichender Straßeninstandhaltung darstellen kann, dies jedoch nicht automatisch zu Schadensersatz führt. Im konkreten Fall wurde die Straße als verkehrswidrig eingestuft und die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dennoch ging ein gestürzter E Bike Fahrer leer aus, weil das Schlagloch für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer erkennbar gewesen wäre. Da der Kläger selbst nicht ausreichend auf die Fahrbahn geachtet hatte, überwog seine Eigenverantwortung laut des Entscheidung des Landgerichts Landau in der Pfalz entscheidend (Az.: 3 O 186/23).
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