Registrierungspflicht nach dem BSI-Gesetz: drei Monate bleiben, sobald die gesetzlichen Kriterien erstmals oder erneut erfüllt sind
Für mittelständische Betriebe, die einer der in Anlage 1 oder 2 des BSI-Gesetzes (BSIG) genannten Einrichtungsarten zuzuordnen sind, hat sich die IT-Sicherheit von einer freiwilligen Übung zu einer dokumentierten Aufgabe entwickelt. Laut § 28 Absatz 2 Nummer 3 BSIG gilt Mehr







