Ein Jahr Freiheitsstrafe plus drei Jahre auf Bewährung – diese Strafe hat die Staatsanwaltschaft in Reims für den Winzer Didier Chopin gefordert, der vergangene Woche wegen des Verkaufs von gefälschtem Champagner vor Gericht stand. Das berichten mehrere französische Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP. Das Urteil steht noch aus – ebenso wie weitere Verfahren aufgrund von anderen Vergehen.

Chopin hat der Anklage zufolge Hunderttausende Flaschen gefälschten Champagner hergestellt und verkauft. Mit ihm angeklagt ist seine Noch-Ehefrau und ehemalige Geschäftspartnerin – für sie stehen zwei Jahre auf Bewährung im Raum. Die Staatsanwältin forderte überdies für beide zusätzlich eine Geldstrafe von je 100‘000 Euro.

Grundweine teils aus Spanien

Der Winzer wird beschuldigt, zwischen 2022 und 2023 Grundweine aus anderen französischen Gebieten, konkret dem Departement Aisne und der Ardèche, sowie aus Spanien angekauft zu haben und daraus Schaumwein hergestellt zu haben, den er als Champagner verkauft hat. Das Gericht stellte hierbei Betrug und die missbräuchliche Verwendung der Ursprungsbezeichnung fest.

Mitarbeiterin zeigte ihn an

Die Machenschaften kamen ans Licht, nachdem die Leiterin einer von Chopin betriebenen Kellerei im Département Aisne Champagner-Korken und -Kapseln gefunden hatte. In diesem Département ist die Produktion von Schaumwein unter dem Namen «Champagner» aber verboten. Die Angestellte informierte daraufhin die Behörden, und die Zeitung L’Union deckte den Fall auf.

Preisdruck von Supermarktketten

Als Grund für seine Taten gab Chopin vor Gericht an, dass er sich zur Lieferung an grosse Supermarktketten zu einem bestimmten Preis verpflichtet habe. Aufgrund seiner eigenen Produktions- und Einkaufskosten habe er diesen Preis aber nicht mehr halten können. Er behauptete zudem, die Bedingungen seien seinen Abnehmern bekannt gewesen: «Alle wussten Bescheid, alle waren beteiligt, alle hatten hohe Einkünfte und alle haben profitiert.»

Lebenslang Champagner-Verbot gefordert

Die Staatsanwältin sprach während des Verfahrens von «einer zynischen und vorsätzlichen Profitgier» und beantragte ausserdem, dass dem Ehepaar lebenslang verboten werde, eine industrielle und kommerzielle Tätigkeit im Zusammenhang mit Champagner auszuüben.

Darüber hinaus beantragte sie eine Geldstrafe in Höhe von 300‘000 Euro für die Holdinggesellschaft des Paares, die SAS Chopin, wegen Unterschlagung und Missbrauchs von Gesellschaftsvermögen. Das Urteil wird am 2. September verkündet.

«Es ist ein trauriges Ende. Ich habe einen Fehler gemacht, bin ruiniert und habe nichts weiter hinzuzufügen», reagierte der Angeklagte nach seinem Prozess vor einigen Medien, darunter AFP.

In Marokko wegen Scheckbetrugs im Gefängnis

Nachdem seine betrügerischen Aktivitäten im Sommer 2023 ans Licht gekommen waren, war der Unternehmer nach Marokko geflohen und hatte dort versuchte, sich mit der Gründung eines Gemüsebaubetriebs neu zu orientieren. Dort wurde er jedoch wegen Scheckbetrugs verhaftet, verurteilt und sass dort sieben Monate in Haft.

Auch Anzeigen wegen sexueller Gewalt

Der zollrechtliche Teil des Verfahrens – betreffend den Export seines gefälschten Champagners – wurde auf den 3. Februar 2026 vertagt. Der Winzer sieht sich ausserdem einem weiteren Gerichtsverfahren wegen Vorwürfen sexueller Gewalt gegenüber, die von mehreren seiner ehemaligen Angestellten erhoben wurden, von denen fünf Anzeige erstattet

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