ALG II für Zeltplatz-Miete
Bei der Miete für einen Zeltplatz kann es sich laut ARAG Experten um Kosten der Unterkunft handeln, die vom Jobcenter übernommen werden müssen. Laut Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) sei maßgeblich, dass eine bauliche Anlage nach den Umständen des Einzelfalls Mehr