Keine Pfändung von Corona-Soforthilfen
Eine Kontenpfändung des Finanzamtes, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 1 V 1286/20 AO). Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des FG Münster Mehr