Erhebung von Kundenkontaktdaten rechtens
Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung dürfen Kundenkontaktdaten von Gastronomie, Friseuren und Fitnessstudios erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster rechtmäßig beschlossen worden (Az.: 13 B 695/20.NE). Sie wollen Mehr