Kein Hinweis auf Rutschgefahr im Freizeitbad
Ein Freizeitbad-Betreiber muss nicht vor der Rutschgefahr auf feuchtem Boden in der Nähe eines Schwimmbeckens warnen. Das im konkreten Fall angerufene Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufungsklage eines weiblichen Badegastes ab. Die Frau war in einem Bad in der Oberpfalz beim Mehr
