Nicht immer haften Waschanlagenbetreiber
Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht für Beschädigungen, die durch den Gebläsebalken einer Waschstraße verursacht werden, dessen Sensor defekt ist. Der Beklagte betreibt im konkreten Fall eine Tankstelle mit einer automatischen Portalwaschanlage. Am Eingang der Anlage hängen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dort Mehr